Ehrungsbestimmungen im Chorverband Nordrhein-Westfalen e.V.


Sämtliche Verleihungen erfolgen auf schriftlichen Antrag über den zuständigen Kreischorverband oder ein Präsidiumsmitglied an die Geschäftsstelle des ChorVerbandes NRW e.V.

 

Verwenden Sie bitte die gültigen Antragsformulare.

 

Die Ehrungsbestimmungen gelten nicht rückwirkend und nur für die noch im Amt befindlichen Mitgliedern.

 

Sängerkreise/Chorverbände:

erhalten auf Wunsch zu ihren vorgesehenen Jubiläen eine Ehrenurkunde

 

Chöre erhalten: 

bei 25- und 50jährigem Bestehen eine Ehrenurkunde

 

Sänger/innen erhalten für:

25 Jahre Singen im Chor                                       Anstecknadel/Brosche in Silber mit Urkunde

40 Jahre Singen im Chor                                       Anstecknadel/Brosche in Gold mit Urkunde 

65 Jahre Singen im Chor                                       Plakette in Gold*


Kreis/Verbandsvorstandsmitglieder


a.    Kreis/Verbandsvorsitzende erhalten für:   15 Jahre Tätigkeit                    Plakette in Silber*

                                                                         20 Jahre Tätigkeit                    Plakette in Gold*

                                                                         25 Jahre Tätigkeit                    Echt –Goldene-Ehrennadel mit Urkunde

 

b.    1. Kreis/Verbandschorleiter/innen

c.    1. Kreis/Verbandsgeschäftsführer/innen

d.    1. Kreis/Verbandsschatzmeister/innen

e.    1. Kreis/Verbandsfrauenreferent/innen

f.     1. Kreis/Verbandspressereferent/innen

g.    1. Kreis/Verbandsjugendreferent/innen

 

erhalten für:  15 Jahre Tätigkeit                  Plakette in Bronze*

                     20 Jahre Tätigkeit                  Plakette in Silber*

                     25 Jahre Tätigkeit                  Plakette in Gold*

 

Unterschiedliche Tätigkeiten auf Kreis/Verbandsebene in den vorgenannten Ämtern werden auf die Ehrungszeit voll angerechnet.

Vereinsvorstandsmitglieder

 

a.    1. Vorsitzende/r

b.    1. Geschäftsführer/in, 1. Schriftführer/in

c.    1. Schatzmeister/in, 1. Kassierer/in

d.    1. Notenwart/in

e.    1. Pressereferent/in


erhalten für:  20 Jahre Tätigkeit                      Plakette in Bronze*

                     25 Jahre Tätigkeit                      Plakette in Silber*

                     30 Jahre Tätigkeit                      Plakette in Gold*

                     40 Jahre Tätigkeit                      Echt-Goldene-Ehrennadel

 

Unterschiedliche Tätigkeiten auf Vereinsebene in den vorgenannten Ämtern werden auf die Ehrungszeit voll angerechnet.

 

„Echt-Goldene-Ehrennadel“

 

Die „Echt-Goldene-Ehrennadel“ des ChorVerbandes NRW e.V. kann verliehen werden an:

 

1.    Vorstandmitglieder, die dem Landesvorstand über einen längeren Zeitraum aktiv angehören,

 

2.    in Ausnahmefällen an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens; z.B. Minister oder Vorsitzende von Landesausschüssen.

 

Verdienstplakette in Bronze, Silber oder Gold

 

Für die besondere Förderung des Landes oder von Sängerkreisen/Chorverbänden kann an Personen des öffentlichen Lebens (z.B. Landrat, Bürgermeister, Kulturaus-schussvorsitzende) je nach Bedeutung die Verdienstplakette in Bronze, Silber oder Gold* verliehen werden.

 

Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten

 

a.    Personen, die sich in besonderer Weise um den ChorVerband NRW e.V. verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des erweiterten Vorstandes mit Zweidrittel-Mehrheit durch Beschluss des Beirates zu Ehrenmitgliedern des ChorVerbandes NRW e.V. ernannt werden.

 

b.    Ein Präsident des ChorVerbandes NRW e.V., der sich in besonderer Weise um diesen Chorverband verdient gemacht hat, kann auf Vorschlag des erweiterten Vorstandes mit Zweidrittel-Mehrheit durch Beschluss des Sängertages zum Ehrenpräsidenten des ChorVerbandes NRW e.V. ernannt werden.

 

* als Ergänzung zu den Verdienstplaketten gibt es immer eine Urkunde sowie einen Ansteckpin in der jeweiligen Ausführung.

 

Vorstehende Verleihungsbestimmungen gelten ab 01.01.1996 mit den, ab 01.01.2001, 23.09.2002, 05.04.2003 und 22.01.2008 beschlossenen Änderungen.


Ehrungsordnung des Deutschen Chorverbandes

 

Der DCV kennt und unterscheidet Ehrungen für Einzelpersonen und Chöre. Ehrungen für Einzelpersonen vergibt der DCV an aktive Mitglieder, die im Augenblick der Verleihung als Sänger oder Chorleiter Mitglied eines dem DCV angeschlossenen Chores sind. Für die Begründung der erforderlichen Singe- oder Chorleitertätigkeit genügen alle Jahre, die unterbrochen oder in geschlossener Reihenfolge in einem Chor als Chormitglied oder Chorleiter erreicht worden sind. Dabei ist es nicht Voraussetzung, dass diese Jahre in einem dem DCV angeschlossenen Chor erfüllt worden sind. Entscheidend bleibt vielmehr, dass der zu Ehrende im Augenblick der Auszeichnung einem Chor des DCV angehört.

 

Anträge für eine Ehrung durch den DCV sind mittels Antragsformular durch den zuständigen Einzelverband einzureichen. Die vom DCV verliehenen Ehrenzeichen und Urkunden werden kostenlos versandt. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens fünf Wochen. Der Vereinsvorstand hat darüber hinaus die Durchlaufzeit der Anträge bei den Einzelverbänden zu berücksichtigen.

 

1.    Ehrungen für Einzelmitglieder und Chorleiter

.       Für Chormitglieser, die eine aktive Mitgliedschaft von 25 Jahren nachweisen können, eird ein Ehrenzeichen in Silber mit Urkunde verliehen.

·       Für Chormitglieder, die eine aktive Mitgliedschaft von mindestens 50, 60, 70 Jahren nachweisen können, wird ein Ehrenzeichen in Gold mit Urkunde verliehen.

 

·       Für Chormitglieder, die eine aktive Mitgliedschaft von mindestens 75 bzw. 80 Jahren nachweisen können, wird eine Ehrenurkunde verliehen. Ein Ehrenzeichen ist hierfür nicht vorgesehen.

 

·       Für Chorleiter, die eine Chorleitertätigkeit von mindestens 25 Jahren nachweisen können, wird das Chorleiter-Ehrenzeichen in Silber mit Urkunde verliehen.

 

·       Für Chorleiter, die eine Chorleitertätigkeit von mindestens 40 bzw. 50 Jahren nachweisen können, wird das Chorleiter-Ehrenzeichen in Silber mit Gold bzw. in Gold und mit Urkunde verliehen.

 

·       Für Personen, die sich um den DCV herausragende Verdienste erworben haben, wird das „Goldene Ehrenzeichen des DCV“ verliehen. Diese Ehrenzeichen ist eine Auszeichnung, die unabhängig von Alter und Zeit, Leistungen, die über die Erfüllungen der durch das verwaltete Amt erwachsenen Pflichten hinausgehen, würdigen soll. Dieses Ehrenzeichen hat seinen Wert nicht zuletzt in der Seltenheit.

 

2.    Ehrungen für Chöre

 

Der DCV verleiht Chören, die ein Bestehen von 75 Jahren (darüber hinaus in den Jahren, die durch 25 teilbar sind) nachweisen können, eine Ehrenurkunde. Ein Nachweis über Gründungsdatum, ununterbrochene Chortätigkeit und Mitglied-schaft im DCV ist zu erbringen.

 

Die Deutsche Chorjugend hat eine eigene Ehrungsordnung.

   

Ergänzungen der Ehrungsbestimmungen des ChorVerbandes NRW e.V.

 

In Ergänzung der Ehrungsbestimmungen des ChorVerbandes NRW e.V. hat der Vorstand des Sängerkreises Heinsberg bei seiner Sitzung am Montag, dem 25. August 2008 beschlossen, die Ehrungskriterien bei Vorstandsmitgliedern; Chorleiter und Kreisvorstandsmitglieder zu erweitern.

 

1.    Vereinsvorstandsmitglieder



a)   1. Vorsitzende/r

b)   1. Geschäftsführer/in - Schriftführer/in

c)    1. Schatzmeister/in - Kassier/in

d)   1. Notenwart/in

e)   1. Pressereferent/in



erhalten für: 10-jährige Tätigkeit eine Urkunde

                    15-jährige Tätigkeit eine Urkunde

 

Unterschiedliche Tätigkeiten auf die hier genannten Ämter werden auf die Ehrungszeit voll angerechnet.

 

2.    Chorleiter/Chorleiterinnen

 

erhalten für: 10 – 15 und 20 Jahre Chorleitertätigkeit eine Urkunde

 

3.    Kreisvorstandsmitglieder

 

erhalten für: 10-jährige Tätigkeit eine Urkunde

 

Anmerkung:

Die Verleihungsbestimmungen gelten nicht Rückwirkend und nur für noch im Amt befindliche Mitglieder.

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